Was zahlt die Krankenkasse bei Wundversorgung?
Viele Angehörige fragen sich: Wer trägt die Kosten für die spezialisierte Versorgung?
Die Antwort:
Wundversorgung im häuslichen Umfeld ist Teil der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) und wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen – sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt.
Was wir übernehmen:
• Kommunikation mit Krankenkasse & Arzt
• Einreichung aller Unterlagen
• Dokumentation & Nachweise
• Unterstützung bei Folgeverordnungen
Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – wir erledigen den Rest.